Infos zur Mit­glie­der­ver­samm­lung 2020

15. Dezem­ber 2020: Ergeb­nis­pro­to­koll über die Abstim­mung im Schrift­li­chen Umlaufverfahren

Sehr geehr­te Mitglieder,

vie­len Dank für die gro­ße Betei­li­gung an dem Umlaufverfahren.

Die Ergeb­nis­se kön­nen Sie nun in der fol­gen­den Unter­la­ge ein­se­hen und herunterladen.

25. Novem­ber 2020: Ihre Anfra­gen zum schrift­li­chen Umlaufverfahren

1. Ihre Frage:
Am 15.12.20 wer­den die ein­ge­gan­ge­nen Stimm­zet­tel aus­ge­wer­tet. Wer sind die Stimm­zäh­ler und ist Zäh­lung und Aus­wer­tung öffentlich?

Unse­re Antwort:
Als Tag der Ver­samm­lung wur­de der 15.12.2020 fest­ge­legt. Ver­samm­lungs­lei­ter wird der Vor­sit­zen­de des Auf­sichts­ra­tes, Sir­ko Lunk­witz sein, wel­cher auch die Prä­senz­ver­an­stal­tung gelei­tet hät­te. Der Lei­ter der Ver­samm­lung stellt an die­sem Tag auch das Abstimm­ergeb­nis fest. Am 15.12.2020 ab 13 Uhr erfolgt dann im Bei­sein der Stimm­zäh­ler, 2 Mit­glie­der der Genos­sen­schaft, und des Vor­stan­des die Aus­zäh­lung der Stim­men. Die Zäh­lung und die Aus­wer­tung der Stim­men wer­den grund­sätz­lich öffent­lich durch­ge­führt. Der Ort der Zäh­lung und damit gleich­zei­tig der Beschluss­fas­sung ist der Geschäfts­sitz der Genos­sen­schaft, Brü­der­stra­ße 3a in Oschatz. Bei der Stimm­aus­zäh­lung ist die aktu­ell gel­ten­de Coro­na-Schutz­ver­ord­nung zu beach­ten. Auf Grund der Min­dest­ab­stands­re­geln, Kon­takt­be­schrän­kun­gen und wei­te­ren Hygie­ne­re­geln sind Beob­ach­ter von der Aus­zäh­lung wei­test­ge­hend ausgeschlossen.

2. Ihre Frage:
Zu wie­viel Pro­zent sind die der Genos­sen­schaft gehö­ren­den 220 PKW-Stell­plät­ze vermietet?
Unse­re Antwort:
Zum 31.12. des Geschäfts­jah­res 2019 waren 70% der von der Genos­sen­schaft ange­bo­te­nen Stell­plät­ze vermietet.

3. Ihre Frage:
Wel­che Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben im Ein­zel­nen sind für die Jah­re 2021/22 geplant?
Unse­re Antwort:
Zu den größ­ten Ein­zel­maß­nah­men zählt die Fort­set­zung der Fas­sa­den­sa­nie­rung mit einem jähr­li­chen Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men von ca. 300.000,00 €. Des wei­te­ren wird die Genos­sen­schaft ca. 600.000,00 p. a. für die lau­fen­de Instand­hal­tung der Objek­te aufwenden.

4. Ihre Frage:
Gibt es Gebäu­de­dach­flä­chen wel­che für die Nut­zung durch Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder ähn­li­ches genutzt wer­den könn­ten? Wenn ja, gibt es dies­be­züg­li­che Planungen?
Unse­re Antwort:
Die Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft ist ein gemein­nüt­zi­ges Woh­nungs­un­ter­neh­men. Die zuläs­si­ge Haupt­tä­tig­keit beschränkt sich lt. der gül­ti­gen Sat­zung dar­auf, Woh­nun­gen zu erwer­ben oder her­zu­stel­len und deren Gebrauchs­über­las­sung an die Mit­glie­der auf­grund eines genos­sen­schaft­li­chen Nut­zungs­ver­tra­ges. Der Betrieb von Gemein­schafts­an­la­gen und Fol­ge­ein­rich­tun­gen, sowie Stell­plät­zen und Gara­gen ist eben­so begüns­tigt in Zusam­men­hang mit der Ver­mie­tung einer Woh­nung an Mit­glie­der. Die Errich­tung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge gehört dem­nach nicht zum eigent­li­chen För­der­zweck einer Genos­sen­schaft, dies­be­züg­li­che Pla­nun­gen gibt es aktu­ell nicht. Den­noch stel­len wir uns, aus viel­fäl­ti­gen Grün­den (Kli­ma­schutz, Ener­gie­ein­spa­rung,…), die­sem Thema.

5. Ihre Frage:
In wel­cher Höhe muss die Genos­sen­schaft Nega­tiv­zin­sen für Ver­mö­gen, Rück­la­gen etc. zahlen?
Unse­re Antwort:
Im Geschäfts­jahr 2019 sind kei­ne Nega­tiv­zin­sen, sog. Ver­wah­rent­gel­te, gezahlt worden.

6. Ihre Frage:
Wird die Erbrin­gung von Fremd­leis­tun­gen wie Grün­an­la­gen­pfle­ge, Win­ter­dienst, Haus­rei­ni­gung, Schäd­lings­be­kämp­fung öffent­lich aus­ge­schrie­ben? Wenn ja, in wel­cher Form und für wel­che Zeit­räu­me (Ver­trags­dau­er)? Wenn nein, wes­halb nicht?
Unse­re Antwort:
Gemäß § 97 und § 99 GWB sind alle öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber zur Durch­füh­rung eines Ver­ga­be­ver­fah­rens ver­pflich­tet.  Danach sind Gebiets­kör­per­schaf­ten und ihre Ver­bän­de also der Bund, die Län­der und die Gemein­den wie auch z.B. Zweck­ver­bän­de zur Aus­schrei­bung ver­pflich­tet. Die Ver­ga­be der von Ihnen ange­spro­che­nen Dienst­leis­tun­gen erfolgt dem­nach nicht durch öffent­li­che Aus­schrei­bung. Die Ver­ga­ben erfol­gen durch beschränk­te Aus­schrei­bun­gen bzw. Ein­ho­lung von Ange­bo­ten, i. d. R. beträgt die Ver­trags­lauf­zeit 12 Monate.

7. Ihre Frage:
Ob die Genos­sen­schaft bereits bei ers­ten Anzei­chen von Miet­rück­stän­den wirk­sam reagiert und z.B. klä­ren­de Gesprä­che mit den Miet­schuld­nern sucht. Ich bit­te um Infor­ma­ti­on zum ent­spre­chen­den Vorgehen.
Unse­re Antwort:
Die Zah­lungs­ein­gän­ge wer­den durch die Buch­hal­tung kon­se­quent und zeit­nah über­wacht. Dadurch konn­ten wir die For­de­run­gen aus der Ver­mie­tung in einem ver­tret­ba­ren Rah­men hal­ten. Neben indi­vi­du­el­len Lösun­gen zur Ein­brin­gung der Miet­schuld (Bar­zah­lung und Raten­zah­lung), ergrei­fen wir eben­so ver­schie­de­ne Maß­nah­men im Bereich des außer­ge­richt­li­chen For­de­rungs­ma­nage­ments, wie den Erlass von Mahn­be­schei­den oder die Zusam­men­ar­beit mit der Schuld­ner­be­ra­tung. Des Wei­te­ren wer­den Zah­lungs­rück­stän­de durch die Genos­sen­schaft im Wege des gericht­li­chen Kla­ge­ver­fah­rens gel­tend gemacht.

8. Ihre Frage:
Besteht ein Bedarf an Woh­nun­gen für Fami­li­en mit 3 und mehr Kin­dern? Kann die­sem Bedarf durch die Zusam­men­le­gung von Woh­nun­gen ent­spro­chen wer­den? Besteht Bedarf an bar­rie­re­frei­em Wohn­raum? Ist die bar­rie­re­freie Umge­stal­tung von Erd­ge­schoss­woh­nun­gen ange­dacht? Eine Umge­stal­tung von Bal­ko­nen als Ein­gangs­be­reich ist möglich?
Unse­re Antwort:
Seit Jah­ren sind wir bestrebt Lösungs­an­sät­ze im Umgang mit dem Woh­nungs­leer­stand zu fin­den und umzu­set­zen. Wich­tigs­tes Kri­te­ri­um ist dabei die „Zukunfts­fä­hig­keit“ des Gebäu­de­be­stan­des unter Beach­tung der Wirt­schaft­lich­keit. Neben indi­vi­du­el­len Lösun­gen im Bereich der Woh­nung, bspw. Bad­um­bau, erfol­gen Auf­wer­tungs­maß­nah­men im Wohn­um­feld bis hin zur Schaf­fung alters­ge­rech­ten Wohn­rau­mes mit Fahr­stuhl, bspw. Brü­der­stra­ße 3a.Der ört­li­che Woh­nungs­markt wird auch zukünf­tig schrump­fen, die Nach­fra­ge nach Wohn­raum wei­ter sin­ken. Die demo­gra­phi­sche Ent­wick­lung (Bevöl­ke­rungs­rück­gang bei gleich­zei­ti­ger Über­al­te­rung) stellt uns bereits vor gro­ße Herausforderungen.Dennoch erweist sich die Genos­sen­schafts­idee immer wie­der als sehr dyna­misch und ein­fluss­reich und eröff­net weni­ger pri­vi­le­gier­ten Bevöl­ke­rungs­schich­ten neue Mög­lich­kei­ten der gesell­schaft­li­chen Teilhabe.

9. Ihre Frage:
Ist für die Zeit bis 2035 der Rück­bau oder Teil­rück­bau von Gebäu­den ange­dacht? Wenn ja, wel­cher Gebäude?
Unse­re Antwort:
Eine Redu­zie­rung des Woh­nungs­be­stan­des durch die von ihnen ange­spro­che­nen Maß­nah­men ist der­zeit nicht geplant.

10. Ihre Frage:
Wie vie­le Qua­drat­me­ter Grün­flä­che, wel­che nicht unmit­tel­bar zu Gebäu­den gehört, sind im Besitz der Genos­sen­schaft, an wel­chen Stand­or­ten und mit wel­cher Bewirtschaftung?
Unse­re Antwort:
Sämt­li­che Grün­flä­chen der Genos­sen­schaft befin­den sich in unmit­tel­ba­rer Nähe der Wohngebäude.

11. Ihre Frage:
In die­sem Jahr wur­de erst­ma­lig um Beglei­chung von Betriebs­kos­ten­nach­zah­lun­gen auf ein Mie­ter­kon­to der Aare­al Bank gebe­ten. Wie begrün­det die Geschäfts­lei­tung die Not­wen­dig­keit der Zusam­men­ar­beit mit die­sem Kre­dit­in­sti­tut? Sind die orts­an­säs­si­gen Insti­tu­te Volks­bank und Spar­kas­se nicht mehr genü­gend? Was sind die Gründe?
Unse­re Antwort:
Die Digi­ta­li­sie­rung hat auch in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft Ein­zug gehal­ten. Die Aare­al Bank AG ist bereits seit 2006 Part­ner der Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft Oschatz / Mügeln eG und bie­tet im Bereich Woh­nungs­wirt­schaft bran­chen­spe­zi­fi­sche Soft­ware­lö­sun­gen (Aare­on Wodis Sig­ma), wel­che für mehr Trans­pa­renz, Effi­zi­enz, Sicher­heit und Kon­trol­le über zen­tra­le Pro­zes­se bie­ten. Orts­an­säs­si­ge Ban­ken erfül­len die­se Vor­aus­set­zun­gen im Bereich Finanz­buch­hal­tung und Mie­ten­buch­hal­tung lei­der (noch) nicht. Im Geschäfts­feld Finan­zie­rung und Mit­glie­der­ver­wal­tung arbei­tet die Genos­sen­schaft mit der Spar­kas­se Leip­zig und der Volks­bank Rie­sa eG schon seit meh­re­ren Jah­ren part­ner­schaft­lich zusammen.

11. Novem­ber 2020: Schrift­li­ches Umlaufverfahren

Sehr geehr­tes Genossenschaftsmitglied,

einer lang­jäh­ri­gen Tra­di­ti­on fol­gend, soll­te unse­re Mit­glie­der­ver­samm­lung am 04.11.2020 statt­fin­den. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung als Prä­senz­ver­an­stal­tung wird nun ersetzt durch das schrift­li­che Umlauf­ver­fah­ren.
Die­ses Schrei­ben ist daher als for­mel­le Ein­la­dung zur schrift­li­chen Beschluss­fas­sung unter Beach­tung der Vor­ga­ben der Sat­zung und des COVID-19-Geset­zes zu ver­ste­hen.
Seit Anfang die­sen Jah­res hat uns die COVID-19-Pan­de­mie fest im Griff und unser All­tags­le­ben in einer nicht vor­her­seh­ba­ren Art und Wei­se verändert.…

30. Okto­ber 2020: Absa­ge Mit­glie­der­ver­samm­lung 2020

Sehr geehr­tes Genossenschaftsmitglied,

hier­mit müs­sen wir Ihnen lei­der mit­tei­len, dass auf­grund des aktu­el­len Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hens, die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung der Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft Oschatz / Mügeln eG nicht wie geplant am 04.11.2020 als Prä­senz­ver­an­stal­tung stattfindet.

Wir wer­den die Mit­glie­der­ver­samm­lung 2020 kurz­fris­tig im Umlauf­ver­fah­ren durchführen.

Vie­len Dank für Ihr Verständnis.

Bit­te blei­ben Sie gesund!